Platzpflege, Platzordnung und Satzung


Platzpflege

Die Qualität unserer Plätze während der Saison hängt nicht zuletzt von der Pflege ab, die jeder Einzelne vor, während und nach der Benutzung aufwendet. Dazu sei hier an die wichtigsten Merkmale erinnert:

  • Vor dem Spiel: Wässern des Platzes (nur Sandplätze)
  • Während des Spiels: eingetretene Löcher oder Rutschspuren wieder mit Sand zuschieben und festtreten (nur Sandplätze).
  • Nach dem Spiel: Bei Trockenheit und staubigem Platz leichtes Befeuchten vor dem Abziehen. Löcher und grobe Unebenheiten mit dem Scharrierholz beseitigen, aufgefüllte Löcher festtreten (nur Sandplätze).
  • Abziehen mit dem Schleppnetz (Sandplätze)
    • vordere Leiste/Netzkante soll zur Begradigung auf dem Boden schleifen
    • abziehen kreisförmig, um den Sand auf dem Platz zu belassen
    • Kreisbeginn neben den Seitenlinien und hinter der Grundlinie
    • der letzte Schleppnetz- bzw. Besenzug aus der Platzmitte soll parallel hinter der Grundlinie erfolgen
    • Platz auch bis in den Ecken abziehen um Grünbelag im Laufe der Saison zu vermeiden
  • Zum Schluss: Linien mit dem Linienbesen fegen.

Vielen Dank für die Beachtung! 




Platzordnung

Die Platzordnung gilt für alle Clubmitglieder und Gäste.

Platzordnung für Gastspieler Außenanlage (Ergänzung zu § 4.11 der bestehenden Platzordnung) Soweit es der Spielbetrieb erlaubt, können Gastspieler gegen Erhebung eines Gastgeldes in Höhe von 6,00 EURO für Erwachsene und 3,00 EURO für Jugendliche bis 16 Jahren, aber nur gemeinsam mit einem ordentlichen Mitglied, die Tennisanlage nutzen. 

In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache mit dem Trainer oder eines Vorstandsmitgliedes (0171/2179683) die Nutzung auch ohne ordentliches Mitglied möglich. Gastspieler tragen sich mit Namen und Adresse sowie Vereinszugehörigkeit auf den ausliegenden Formularen vor Spielbeginn ein. Das Formular ist in die vorgesehene Box zu werfen. Den Status eines Gastspielers erfüllt, wer 

  1. Mitglied eines anderen Tennisvereines ist oder 
  2. bei Nicht-Mitgliedschaft in einem anderen Verein nicht mehr als 3 x mal pro Saison die Anlage als Gastspieler benutzt. Ausgetretene Mitglieder können, falls sie nicht die Nr. 1 erfüllen, keine Gastspieler sein. Bei gewünschten Doppelmitgliedschaften sind Sonderregelungen möglich. 

Ausnahme von den vorgezeichneten Regularien bildet die Durchführung von offiziellen Trainingseinheiten durch vom Vorstand zugelassene Trainer. Andernfalls ist nur durch Erwerbung der Mitgliedschaft und der Zahlung des Mitgliedsbeitrages die Benutzung der Anlage gestattet. Schon geleistete Gastgelder werden angerechnet. 

Passive Mitglieder haben generell nicht das Recht Vereinsgeräte und Plätze zu nutzen. Dies wird auch durch den Erwerb einer Gästekarte nicht möglich. Sie können nach Rücksprache mit einem Vorstandsmitglied zu Testzwecken eine begrenzte Spielerlaubnis erhalten. 

Der Vorstand Ahaus im April 2016




Satzung

Die komplette Satzung vom Tennisclub Grün-Weiß Ahaus e.V. kannst Du hier einsehen: 

TCGW_Satzung.pdf